Kreis Unna: Ringeltauben genießen keine Schonzeit in 2012 – Aaskrähen droht Ähnliches

20.Februar 2012

Der Kreis Unna, Untere Jagdbehörde, hat unter Aktuelles/Jagdwesen die Allgemeinverfügung Ringeltauben der Oberen Jagdbehörde veröffentlicht:

„Für 2012 hat die Obere Jagdbehörde zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen die Schonzeit für Ringeltauben im Regierungsbezirk Arnsberg in der Zeit vom 21. Februar bis 31. Oktober aufgehoben. Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen.“

Und auch die Aaskrähe lebt im Kreis außerhalb der festgesetzten Jagdzeit möglicherweise nicht mehr sicher:

„Der Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Aaskrähen kann bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Hierzu ist zwingend das Formblatt „Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Aaskrähen“ zu verwenden. Die Untere Jagdbehörde holt im weiteren Verfahren die erforderlichen Stellungnahmen, z.B. des Kreisjagdberaters und der Landwirtschaftskammer ein. Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen leitet die Untere Jagdbehörde den vollständigen Antrag zur weiteren Entscheidung an die Obere Jagdbehörde weiter.

Zu beachten ist, dass nicht jede Schonzeitaufhebung zur Vermeidung eines übermäßigen Wildschadens im öffentlichen Interesse liegt. Nur bei übermäßigen existenzbedrohenden Schäden wird dies zu bejahen sein. Der Antragsteller hat dies nachzuweisen.
In den meisten Fällen ist der Bescheid der Oberen Jagdbehörde nach der Tarifstelle 8.3.4.5 gebührenpflichtig.“

Also nix mit Halali!

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