{"id":1975,"date":"2009-01-16T15:25:54","date_gmt":"2009-01-16T14:25:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.oagkreisunna.de\/?p=1975"},"modified":"2011-11-10T14:00:16","modified_gmt":"2011-11-10T13:00:16","slug":"landschaftsplane-im-kreis-unna-flachendeckend-rechtskraftig","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/archiv.01.oagkreisunna.de\/2009\/01\/16\/1975\/","title":{"rendered":"Landschaftspl\u00e4ne im Kreis Unna fl\u00e4chendeckend rechtskr\u00e4ftig"},"content":{"rendered":"

Der Kreis Unna – die Untere Landschaftsbeh\u00f6rde – hat als einer der ersten Landkreise in NRW f\u00fcr das gesamte Kreisgebiet Landschaftspl\u00e4ne erstellt und ver\u00f6ffentlicht. Mit Datum vom (18.) 26. November 2009 ist der letzte Landschaftsplan, der LP Unna, rechtskr\u00e4ftig geworden. Damit liegt f\u00fcr das ganze Kreisgebiet eine rechtsverbindliche „Au\u00dfensatzung“ zur Gestaltung und Entwicklung der Landschaft vor.<\/p>\n

F\u00fcr den Naturschutz im Kreis Unna und auch f\u00fcr die Ornithologie ist das abgeschlossene Planwerk in vielfacher Hinsicht ein Meilenstein in der Durchsetzung von Naturschutzinteressen. Und ein Grund, den beteiligten Landschaftsplanern, den Umsetzern und ihren Vorgesetzten zu danken, die im Widerstreit der verschiedenen Interessen in den ca. 25 Jahren Landschaftsplanung im Kreis Unna um jeden Quadratzentimeter „Natur“ gerungen haben. Insgesamt sind seit der ersten Rechtskraft des Landschaftplans L\u00fcnen 1985 bis zum Jahr 2008 acht Landschaftspl\u00e4ne erstellt (die St\u00e4dte und Gemeinden Werne\/Bergkamen und Kamen\/B\u00f6nen teilen sich jeweils einen Plan) und durch das jeweils langwierige Verfahren mit vielen Widerspr\u00fcchen begleitet worden. Bis 2008 sind zwischenzeitlich neun, z. T. umfangreiche \u00c4nderungsverfahren (FFH-Lippeaue, Cappenberger W\u00e4lder) durchgef\u00fchrt und abgeschlossen worden.<\/p>\n

Obwohl auch der Landschaftsplan-\u00a0 z. B. mit seinen Kategorien der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und gesch\u00fctzten Landschaftsbestandteile – keinen absoluten Schutz der Landschaft garantieren kann, so hat doch schon fast jeder Natursch\u00fctzer und Ornithologe im Kreis bemerkt, wie schutzlos\u00a0 Fl\u00e4chen ohne eine Schutzkategorie geplanten Bauvorhaben ausgeliefert sind. Auch wenn im Kreisgebiet allt\u00e4glich Gebiete dem Fl\u00e4chenverbrauch zum Opfer fallen (siehe dazu die sehr lesenswerten Ausf\u00fchrungen der AGON Schwerte \/ D. Ackermanns<\/a>), da die\u00a0 Interessensabw\u00e4gung vielfach zu Ungunsten des Naturschutzes verl\u00e4uft, so kann der rechtsverbindliche Landschaftsplan doch in einigen F\u00e4llen Schlimmeres verh\u00fcten und schnell f\u00fcr eine Kl\u00e4rung der Interessensgegens\u00e4tze sorgen.<\/p>\n

Die aus ornithologischer und auch landschafts\u00f6kologischer Sicht zumeist relativ schematische und undifferenzierte Landschaftsanalyse der bestehenden Landschaftspl\u00e4ne und die daraus resultierenden vereinheitlichenden Zielvorstellungen f\u00fcr eine „Normlandschaft“, die die im Kreis Unna ja durchaus bestehenden Differenzen der verschiedenen Naturr\u00e4ume und Teillandschaften nicht ber\u00fccksichtigt, bleiben ein steter Wermutstropfen. Bleibt zu hoffen, dass die bereits begonnene und auch notwendige \u00dcberarbeitung und Aktualisierung der Pl\u00e4ne auch dieses Manko beheben und einige der „vergessenen“ Fl\u00e4chen in die Reihen der Schutzgebiete eingliedern wird.<\/p>\n

Der Kreis hat die aktuellen Fassungen aller Landschaftspl\u00e4ne als Text- und Kartenteil im Internet<\/a> ver\u00f6ffentlicht:<\/p>\n