Kreis Unna / NRW: MULNV regelt Kostenübernahme für die Untersuchung von Greifvögeln, 12.06.2018
15.Juli 2018
Nachdem die neue Landesregierung Anfang des Jahes 2018 die Stabstelle Umweltkriminalität aufgelöst hatte, regelt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zum 12.06.2018 die Übernahme der Kosten der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) für die Untersuchung von Vergiftungsfällen bei Greifvögeln.
Danach werden die Kosten für die zur Feststellung eines Tatverdachts erforderlichen Untersuchungen bei Vorliegen von Voraussetzungen (s. u.) aus den Mitteln des Naturschutzhaushaltes beglichen.
Die den CVUÄ entstehenden Kosten für Untersuchungen von verendeten Greifvögeln und anderen artengeschützten Vögeln (sowie ggf. in der Nähe des toten Tieres aufgefundenen Ködermaterials) die von Bürgerinnen und Bürgern, Nichtregierungsorganisationen oder Kreisen sowie kreisfreien Städten eingeliefert werden, werden unter folgenden Rahmenbedingungen, aus denen sich ein konkreter Verdacht einer illegalen Verfolgung ergibt, erstattet:
Verdacht auf Vergiftung
– Fund mehrerer toter Greifvögel auf engstem Raum
– Fund eines toten Greifvogels in unmittelbarer Nähe von mutmaßlichem Ködermaterial oder einer offenen Geflügel- oder Vogelhaltung
– Fund eines toten Greivogels oder mutmaßlichen Köders in Gebieten, in denen bereits in der Vergangenheit Verfolgung nachgewiesen wurden oder ein solcher Verdacht bestanden hat
– Fund eines Vogels mit typischen Vergiftungserscheinungen (Köderreste im Kropf oder Schnabel, verkrampfte Fänge, atypischer chemischer Geruch aus dem Schnabel bei frischtoten Exemplaren)
– Bei Fund von mutmaßlichen Ködern: Verfärbungen (in der Regel violett und pink)) und atypischer Geruch des Köders sowie Einstichstellen bei Eiern.
Verdacht auf Abschuss
-Vorhandensein eines Schusskanals
– Eintritts- und Austrittsöffnung
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