EU/BRD/NRW/UN: Ausgestaltung Ökologischer Vorrangflächen für Agrarvögel unzureichend, 29.10.2015 (Fachgruppe Vögel der Agrarlandschaft der DO-G, Ralf Joest)

29.Oktober 2015

Wissenschaftler fordern Überarbeitung der Greeningmaßnahmen – Negativtrend typischer Agrarvögel kann durch die aktuellen Vorgaben zur Ausgestaltung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) nicht gestoppt werden.
Die Vögel der Agrarlandschaft gehören deutschland- und europaweit zu den am stärksten im Bestand zurückgehenden Arten. Ursache hierfür ist die zunehmende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Agrarlandschaft. Nach dem Indikatorenbericht „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (BMUB 2014) liegt der auf der Bestandsentwicklung typischer Agrarvögel beruhende Teilindikator Agrarland nur noch bei 56 % des Zielwert es und weist damit seinen bislang niedrigsten Wert auf.
Hohe Erwartungen wurden im Jahr 2014 in das „Greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gesetzt, insbesondere in den Beschluss zur Schaffung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF). Nun erweisen sich die Maßnahmen jedoch als wenig zielführend. Bewirtschafter von Ackerflächen müssen zwar den Nachweis über 5 % ÖVF erbringen, um die volle Höhe der Direktzahlungen der Agrarförderung in Anspruch zu nehmen, allerdings verhindern zahlreiche Ausnahmen, die Anrechenbarkeit von ÖVF-Typen ohne nennenswerte positive Wirkungen sowie überhöhte Gewichtungsfaktoren eine Trendwende zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.
In einer Stellungnahme kritisiert die Fachgruppe Agrarvögel der Deutschen Ornithologen Gesellschaft den zu geringen Flächenanteil von 5 % ökologischer Vorrangflächen. Dieser liegt deutlich unter dem fachlich begründeten und geforderten Anteil von mindestens 10 % Flächenanteil pro Betrieb. Hauptkritikpunkt ist jedoch die Anrechenbarkeit wenig wirksamer ÖVF. So werden beispielsweise Zwischenfrüchte, die vielerorts seit Jahren gute fachliche Praxis sind, mit dem Faktor 0,3 als ÖVF angerechnet. Durch ihren großflächigen Anbau, z.B. vor Mais, sind damit die ÖVF-Anforderungen problemlos zu erfüllen, ohne dass sich an der Landnutzung etwas ändert und biodiversitätswirksame Flächen geschaffen werden. Ein weiteres Problem stellt der Gewichtungsfaktor dar. Durch Gewichtungsfaktoren über eins, beispielsweise für Saumstreifen ab einem Meter Breite, wird der ohne hin zu geringe Anteil von 5 % ÖVF im realen Flächenumfang nochmals reduziert.
Während sich die Stellungnahme auf die „Nachjustierung“ der bestehenden Regelungen bezieht, weist die Fachgruppe nachdrücklich darauf hin, dass es eines Netzes von mindestens 10 % ökologisch hochwirksamer, die Biodiversität fördernder Maßnahmen in der Ackerflur bedarf, um nachhaltig die Populationen der Ackerarten (Feldvögel, Feldhasen, andere Tiere, Ackerwildkräuter) zu schützen und zu fördern. Ein solches Netz ökologisch wirksamer Flächen kann nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und einer fachkundigen Beratung geschaffen werden.

Das ausführliche DO-G-Positionspapier ist online verfügbar.

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