Kreis Unna: Kiebitz-Gelegeschutz, 16.04.2014
16.April 2014
Achtung: Ein Bewirtschaftungsaufschub auf Maisanbauflächen mit Kiebitzbruten ist jetzt kurzfristig möglich! Landwirtinnen und Landwirte, die Arbeiten auf geplanten Maisanbauflächen mit Kiebitznachweisen mindestens bis zum 05. Mai ruhen lassen, können nach einem aktuellen Runderlass des MKULNV jetzt auch über ein einjähriges Vertragsnaturschutzpaket entschädigt werden. Die Förderung wird gewährt, wenn auf noch nicht eingesäten Mais-Anbauflächen mit Kiebitzbruten jegliche Bodenbearbeitung bis zum 05. Mai unterbleibt. Die Höhe des Ausgleichsbetrages beläuft sich auf 276 Euro pro ha! Die Abwicklung im Kreis Unna übernimmt die Biologische Station im Kreis Unna oder der Kreis Unna.
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