Kreis Unna: Artenschutz in Baugenehmigungsverfahren (Quelle: www.nabu-unna.de)

28.Februar 2013

Das letzte OAG-Treffen am 26.02.2013 nutzte der Kreis Unna, um für seine neue Beteiligungsplattform zum Artenschutz bei Baumaßnahmen zu werben, der NABU Kreisverband Unna schreibt zu diesem Thema:

Möglichkeit der Mitarbeit über „GeoService / kreis-unna.de“
Mit der letzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat auch der Artenschutz insgesamt an Bedeutung im Verwaltungshandeln gewonnen.
Bei größeren Bauvorhaben sind spezielle Gutachten zum Artenschutz mittlerweile Standard. Bei kleineren Bauvorhaben etwa Abriss von Gebäuden bis hin zur Errichtung einer Dachgaube oder Bauvorhaben zur Wärmedämmung ist dies nicht der Regelfall.

Gleichwohl müssen sich Bauherren, Baufirmen, Baugenehmigungsbehörden und Untere Landschaftsbehörden mit der Thematik auseinandersetzen. Doch wie soll etwa im Herbst beurteilt werden, ob in einem zum Umbau vorgesehenen Gebäude nicht doch eine Fledermauswochenstube oder Vorkommen von Mauerseglern existieren?

Dazu hat der Kreis Unna als ersten Baustein unter anderem einen Passwort geschützten Bereich im „Geoservice-Kreis-Unna“ eingerichtet. Hiermit soll nicht amtlichen Naturschützerinnen/Naturschützern die Möglichkeit eröffnet werden, sich über im Genehmigungsverfahren befindliche Bauvorhaben zu informieren, und – soweit Bereitschaft dazu besteht, faunistische Kenntnisse einzubringen, um dem Artenschutz nicht nur auf dem Papier Genüge zu tun.

Wer mitwirken möchte, kann sich bei angelika.molzahn „at“ kreis-unna.de oder hermann.knuewer „at“ kreis-unna.de bzw. Tel. 02303 – 27 2170 melden, um weitere Informationen zu erhalten.

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