Ringeltauben (und Hohltauben? Und Krähen?) geht es an den Kragen, 30.03.2011

30.März 2011

Die von der alten Landesregierung geänderten und erweiterten Jagdzeiten reichen offenbar noch immer nicht aus. Im Regierungsbezirk Arnsberg ist die Schonzeit für Ringeltauben aufgehoben worden, die Art kann demnach auch in der Brutzeit bejagt werden. Das läßt auch nichts Gutes für Taubenarten erahnen, die jungen Ringeltauben ähnlich sehen.
Auch für die Rabenkrähen ist die Lage ernst – hier können begründete Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung der Schonzeit beantragt werden, die Obere Jagdbehörde in Düsseldorf entscheidet. Mehr auf der Seite der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna. Werden eigentlich auch Anträge zur Beibehaltung der Schonzeiten angenommen?

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